Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Arbeitsstand für B2B-Leistungen von Mario Wittmer, Business Architekt.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mario Wittmer, Business Architekt, und seinen Auftraggebern.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Selbständige, Freiberufler, Unternehmen und juristische Personen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartner.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

2. Leistungsgegenstand

Mario Wittmer erbringt Leistungen als Business Architekt. Gegenstand der Leistungen ist die strukturierte Erfassung, Ordnung, Dokumentation und betriebswirtschaftliche Einordnung von Informationen, Prozessen, Entscheidungsgrundlagen und Reibungspunkten.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Buchungsstrecke oder der Auftragsbestätigung.

Die Leistungen können insbesondere strukturierte Checks, Einordnungsgespräche, Dokumentation von Entscheidungsgrundlagen, betriebswirtschaftliche Reibungskosteneinschätzungen, Prozess- und Maßnahmenlogik, optionale Umsetzungsbegleitung sowie die Koordination externer Spezialisten umfassen, soweit dies vereinbart wurde.

3. Human-System-Fit

Human-System-Fit ist eine betriebswirtschaftliche und strukturelle Einordnung für Solo-Selbständige, Freelancer und Unternehmer zur Entscheidungsfindung.

Human-System-Fit ist kein Coaching, keine Therapie, keine psychologische Diagnostik, keine medizinische Beratung, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

Die finale Entscheidung und Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber. Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht garantiert.

4. §5 PflichtVorteil

§5 PflichtVorteil unterstützt Betriebe bei der strukturierten Erfassung, Ordnung und Dokumentation von Informationen im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG und der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Die Leistung dient der Erstellung einer prüffähigen Dokumentation auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.

Prüffähig bedeutet in diesem Zusammenhang: strukturiert, nachvollziehbar, dokumentiert und so aufbereitet, dass Unterlagen fachlich oder behördlich geprüft werden können. Prüffähig bedeutet nicht prüfsicher und enthält keine Garantie, dass Behörden, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht oder sonstige Stellen die Dokumentation ohne Rückfragen akzeptieren.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf arbeitsbezogene Belastungsfaktoren aus Arbeitsbedingungen, Abläufen, Organisation und Zusammenarbeit. Sie ist keine psychologische Diagnostik, keine medizinische oder psychotherapeutische Bewertung und keine Bewertung einzelner Mitarbeitender.

Mario Wittmer ist kein Rechtsanwalt, keine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kein Betriebsarzt, kein Arzt, kein Psychotherapeut und kein Steuerberater. Rechtsberatung, steuerliche Beratung, medizinische Beratung, psychotherapeutische Beratung sowie Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind nicht geschuldet, sofern sie nicht gesondert durch entsprechend qualifizierte Dritte beauftragt werden.

Mario Wittmer erstellt keine eigenständige Gefährdungsbeurteilung als Fachkraft für Arbeitssicherheit und übernimmt keine abschließende fachliche oder rechtliche Prüfung der Gefährdungsbeurteilung. Die Leistung unterstützt den Auftraggeber bei Strukturierung, Dokumentation und betriebswirtschaftlicher Einordnung.

Die rechtliche Verantwortung für Arbeitsschutzorganisation, Gefährdungsbeurteilung, Auswahl, Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen verbleibt beim Auftraggeber als Arbeitgeber.

5. Externe Spezialisten

Wenn fachliche Spezialleistungen erforderlich oder sinnvoll sind, können externe Spezialisten eingebunden werden, z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Datenschutzexperten, IT-/Automatisierungsspezialisten oder andere Fachpersonen.

Die Einbindung erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung. Sofern externe Spezialisten eigenständig beauftragt werden, erbringen diese ihre Leistungen in eigener fachlicher Verantwortung. Mario Wittmer schuldet in diesem Fall nur die vereinbarte Koordination, Einordnung oder Schnittstellenarbeit.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Informationen. Verzögerungen, Fehler oder Mehraufwände, die auf fehlende, verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung zurückgehen, verlängern Fristen angemessen und können zusätzlichen Aufwand auslösen.

Kann eine Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nicht vollständig erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen.

7. Mitarbeiterbefragung

Im Rahmen von §5 PflichtVorteil kann eine Mitarbeiterbefragung eingesetzt werden.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die interne Weitergabe des Befragungslinks oder QR-Codes zu organisieren und die Mitarbeitenden über Zweck, Ablauf und Datenschutz zu informieren.

Soweit Mario Wittmer personenbezogene Daten von Mitarbeitenden im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird vor Durchführung der Befragung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

Es werden keine Namen abgefragt. Die Auswertung erfolgt aggregiert und ohne beabsichtigte Zuordnung zu einzelnen Personen, soweit dies anhand der Gruppengröße und der konkreten Antworten möglich ist.

Eine separate Auswertung einzelner Gruppen erfolgt grundsätzlich erst ab mindestens 5 Teilnehmenden. Bei kleineren Gruppen können Ergebnisse nur zusammengefasst, allgemein eingeordnet oder mit anderen geeigneten Rückmeldungen zusammengeführt werden.

Ziel der Befragung ist nicht die Bewertung einzelner Mitarbeitender, sondern die Ableitung betrieblicher Maßnahmen.

Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für arbeitsrechtliche, betriebsverfassungsrechtliche und organisatorische Voraussetzungen der Mitarbeiterbefragung, insbesondere soweit ein Betriebsrat oder vergleichbare Beteiligungsrechte bestehen.

Mario Wittmer führt keine individuellen Bewertungen oder Einzelgespräche über einzelne Beschäftigte. Mitarbeiter-Gruppencalls werden nicht aufgezeichnet.

8. Termine, Verschiebung und Nichterscheinen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine können nach Abstimmung verschoben werden. Der Auftraggeber informiert Mario Wittmer so früh wie möglich, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.

Erscheint der Auftraggeber ohne rechtzeitige Mitteilung nicht zu einem Termin, kann die reservierte Zeit berechnet werden, soweit sie nicht anderweitig genutzt werden konnte. Der Auftraggeber bleibt berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsstrecke oder der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Buchung oder vor Leistungsbeginn fällig.

Die Leistung kann bereits mit Buchung, Zahlung, Terminvereinbarung oder Zugang zum jeweiligen Check bzw. Fragenprozess beginnen, insbesondere durch Vorbereitung, Sichtung, Einrichtung, Strukturierung oder Bereitstellung von Unterlagen, sofern dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist.

Zahlungen können über Zahlungslinks externer Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

10. Leistungsfristen

Genannte Zeiträume, z. B. 24 Stunden, 2-4 Wochen oder vergleichbare Angaben, gelten vorbehaltlich rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers sowie technischer Verfügbarkeit.

Fristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Unterlagen, Informationen, Freigaben oder Termine nicht rechtzeitig bereitgestellt werden.

Gebuchte Leistungen können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 12 Monaten ab Buchung in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf von 12 Monaten besteht kein Anspruch auf Durchführung zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten, Konditionen oder Rahmenbedingungen, sofern die Verzögerung aus der Sphäre des Auftraggebers stammt.

11. Gesprächsaufzeichnungen

Kunden-Calls können aufgezeichnet werden, wenn dies zur Auftragserfüllung als Gedächtnisstütze sinnvoll ist. Eine Aufzeichnung erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung im Call. Die Einwilligung wird dokumentiert.

Ohne Einwilligung findet keine Aufzeichnung statt. Auf Wunsch ist eine Teilnahme ohne Aufzeichnung möglich. Die Aufzeichnung wird nur temporär verwendet, um wesentliche Inhalte, Zusammenfassungen und Todos zu sichern. Anschließend wird die Aufzeichnung gelöscht.

Mitarbeiter-Gruppencalls werden nicht aufgezeichnet.

12. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Ergebnissen, Dokumentationen, Reports, Vorlagen und Auswertungen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene interne betriebliche Zwecke.

Urheberrechte, Methoden, Vorlagen, Strukturen und wiederverwendbare Arbeitsmittel verbleiben bei Mario Wittmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung durch Dritte ist nur mit Zustimmung zulässig, sofern sie nicht zur internen Umsetzung beim Auftraggeber erforderlich ist.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Betriebsgeheimnisse und nicht öffentliche Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Soweit erforderlich, werden ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

15. Haftung

Mario Wittmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mario Wittmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für bestimmte wirtschaftliche Erfolge, behördliche Akzeptanz, Entscheidungen des Auftraggebers oder Folgen unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben des Auftraggebers wird nicht übernommen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

16. Vertragsende und Leistungen nach dem Ergebnis

Das jeweilige Angebot endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung und Übergabe bzw. Besprechung der vereinbarten Ergebnisse.

Umsetzungsbegleitung, Wirksamkeitsprüfung, Sparring oder Done-for-you-Leistungen nach dem Ergebnis sind nicht Bestandteil des jeweiligen Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Solche Leistungen werden individuell abgestimmt und gesondert beauftragt.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Mario Wittmer.

18. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Arbeitsstand. Vor Veröffentlichung bitte final rechtlich prüfen.