Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Leistung Business-System-Fit


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Mario Wittmer, Business Architekt

c/o Baumgartner, Kurbelwiesgasse 3, 80939 München

E-Mail: kontakt@mariowittmer.de

(im Folgenden „Anbieter“)

und den Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Leistung Business-System-Fit.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Business-System-Fit ist eine einmalige Analyse- und Einordnungsleistung. Er umfasst:
    • den Zugang zu einer strukturierten Erhebung relevanter Informationen (z. B. Fragenstrecke)
    • die Möglichkeit zur Buchung eines Einordnungsgesprächs (Termin) nach erfolgreicher Zahlung
    • die Durchführung des Einordnungsgesprächs
    • die Erstellung eines schriftlichen Ergebnisdokuments („Report“) auf Basis der erhobenen Angaben und der Einordnung
  2. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Leistung dient der Einordnung und Entscheidungsunterstützung.
  3. Die Leistung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

3. Ablauf, Terminbuchung und Mitwirkung

  1. Terminbuchung: Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde die Möglichkeit, ein Einordnungsgespräch über meetergo zu buchen.
  2. Buchungsfrist: Der Kunde ist verpflichtet, den Termin innerhalb von 4 Wochen ab Zahlung zu buchen und wahrzunehmen.
  3. Mitwirkungsfolge: Nimmt der Kunde die Terminbuchung innerhalb der Frist nicht wahr, oder kommt der Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, innerhalb der Frist nicht zustande, erlischt der Anspruch auf Durchführung. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
  4. Verschiebung: Eine Terminverschiebung ist bis 48 Stunden vor Terminbeginn möglich. Danach kann der Termin als wahrgenommen gelten, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.
  5. Maximale Verlängerung: Muss ein Termin aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, verschoben werden, kann einmalig eine Verlängerung um bis zu weitere 4 Wochen erfolgen. Danach erlischt der Anspruch auf Durchführung.

4. Report und Lieferfrist

  1. Der Report wird auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben sowie der gemeinsamen Einordnung erstellt.
  2. Der Kunde erhält den Report spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Durchführung des Einordnungsgesprächs, sofern keine Umstände vorliegen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

5. Vergütung und Zahlung

  1. Der Preis für den Business-System-Fit beträgt 160,00 EUR.
  2. Der Betrag ist eine Einmalzahlung und wird vor Leistungsbeginn fällig.
  3. Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (§ 19 UStG).
  4. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe.

6. Zusatzleistungen nach dem Business-System-Fit

  1. Nach Abschluss des Business-System-Fit endet die Leistung. Weitere Leistungen (z. B. Sparring, Umsetzungsbegleitung, Einbindung von Fach-Spezialisten) sind nicht Bestandteil dieses Vertrags.
  2. Etwaige Zusatzleistungen erfordern eine separate Vereinbarung.

7. Haftung / Haftungsausschluss

  1. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Der Business-System-Fit dient der Einordnung und Entscheidungsunterstützung.
  2. Der Kunde trifft alle unternehmerischen Entscheidungen eigenverantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, die auf Basis der Einordnung getroffen werden.
  3. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  5. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Unterlagen, Reports und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung. Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich nicht öffentlich bekannter Informationen aus der Zusammenarbeit.

10. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.